1. Vertragsgegenstand

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ThinxNet GmbH (nachfolgend „wir“ oder „uns“) für die ryd app in Verbindung mit der ryd box, wenn Du bei der BGV-Versicherung AG (im Folgenden BGV) versichert bist und die Notruf-Funktion von ryd nutzt.

2. Unsere Leistung: Unfallerkennung mit Notruf-Funktion

2.1 Automatischer und manueller Notruf.
Die Notruf-Funktion der ryd app besteht au

s einem automatischen und einem manuellen Notruf. Beim automatischen Notruf (siehe Ziffer 2.3) löst die ryd box automatisch eine Unfallmeldung aus, wenn die Sensoren in der ryd box einen Unfall erkennen, bei dem ein Personenschaden wahrscheinlich ist. Den manuellen Notruf (siehe Ziffer 2.4) löst Du über einen Button in der ryd app selbst aus.

2.2 Datenübermittlung.

Die Unfallmeldung (samt Notruf- und Unfalldaten) wird an den von Deinem Versicherer beauftragten Assistance-Dienstleister gesendet. Dein Versicherer ist die BGV-Versicherung AG (BGV AG). Deren Assistance-Dienstleister ist die Deutsche Assistance-Service-Gesellschaft (DASG).

2.3 Automatischer Notruf mit Unfallerkennung

  1. Unfallerkennung.

Die ryd box ermittelt anhand der Daten aus den in ihr verbauten Sensoren, ob ein Unfall erkennbar ist, bei dem ein Personenschaden wahrscheinlich erscheint. Dem liegen bestimmte, anhand typischer Unfallsituationen erstellte Berechnungsmethoden zugrunde. Diese können nicht jeden denkbaren Unfall sowie künftig denkbaren oder auftretenden Unfall abdecken. In Einzelfällen wird die Unfallbenachrichtigungsfunktion (automatischer Notruf) daher gegebenenfalls bei einem Unfall nicht ausgelöst. Für eine korrekte Auslösung des automatischen Notrufs in einer Unfallsituation übernehmen wir daher keine Gewähr.

  1. Voraussetzungen.

Die Unfallerkennung mit automatischem Notruf kann nur funktionieren wenn,

  • die ryd box ordnungsgemäß im Fahrzeug installiert ist und unsere Bedienhinweise vollumfänglich beachtet werden

  • sich das Fahrzeug in Deutschland befindet

  • sich das Fahrzeug nach der Unfallmeldung nicht weiter in Bewegung befindet, sondern anhand der Positionierung des Fahrzeugs nicht davon ausgegangen werden kann, dass es seine normale Fahrt fortsetzt.

  • das von der ryd box genutzte satellitengestützte Ortungssystem (GPS) funktioniert

  • die Mobilfunkverbindung der ryd box funktioniert, insbesondere keine Empfangsprobleme oder Störungen des genutzten Mobilfunknetzes vorliegen, und– der automatische Notruf in der ryd app nicht deaktiviert wurde.


  1. Datenübermittlung.

Im Falle eines automatischen Notrufs übermitteln wir für die Organisation einer schnellen Hilfe folgende Daten an den Assistance-Dienstleister, der als Dienstleister Deines Versicherers die für Dich erforderliche Hilfe organisiert:

  • aktuelle Position des Fahrzeugs

  • Bewegungsdaten kurz vor dem Unfall

  • Stärke der gemessenen g-Kräfte und Klassifizierung der Schwere des Unfalls (leicht, mittel, schwer)

  • Fahrtrichtung

  • Farbe des Fahrzeugs

  • Automarke und Modell

  • Amtliches KFZ Kennzeichen

  • Versicherungsscheinnummer

  • Name Hauptfahrer wie in der ryd App hinterlegt

  • Name 2. Fahrer wie in der ryd App hinterlegt

  • Mobilfunknummer Hauptfahrer

  • Mobilfunknummer 2. Fahrer


  1. Ablauf nach Unfallerkennung.

Der Assistance-Dienstleister wird unmittelbar nach Erhalt des Notrufs versuchen, mit Dir über die in der App hinterlegte mobile Nummer des Hauptfahrers, telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Gelingt dies, stimmt der Assistance-Dienstleister die notwendigen Maßnahmen (z.B. Alarmierung der Rettungsleitstelle oder Beauftragung der Pannenhilfe) mit Dir ab. Die telefonische Kontaktaufnahme dient zur Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen, der Sachverhaltsklärung im Schadenfall und ggf. Alarmierung der Rettungsleitstelle bzw. der Benachrichtigung eines Pannendienstes durch den Assistance-Dienstleister.

Sofern Du telefonisch nicht erreichbar bist und die von der ryd box übermittelten Daten auf einen schweren Unfall (mit hoher Wahrscheinlichkeit von Personenschäden) hindeuten, informiert der Assistance-Dienstleister sofort die Rettungsleitstelle.

Der Rettungsleitstelle werden dann für eine optimale Rettung folgende Daten übermittelt:

  • die Position Deines Fahrzeugs

  • der Fahrzeugtyp

  • Amtliches KFZ Kennzeichen

  • Farbe KFZ

  • Name

  • Mobilfunknummer

  • die Fahrtrichtung

2.4 Manueller Notruf

Den manuellen Notruf kannst Du über entsprechende Buttons in der ryd app auslösen. Dir stehen je nach Bedarf ein Pannen-Notruf und ein medizinischer Notruf zur Verfügung.

Nach Betätigen des Buttons baut die ryd app einen Anruf Deines Smartphones beim Assistance-Dienstleister Deines Versicherers auf, der die weiteren Schritte zur Hilfe organisiert.

Wir übermitteln beim manuellen Notruf die gleichen Daten wie beim automatischen Notruf.

2.5 Nicht umfasste Leistungen

Unsere Leistungen bestehen ausschließlich in der Unfallerkennung (Auswertung der Sensordaten zur Erkennung eines möglichen Unfalls) und dem Auslösen eines Notrufs mit Datenübermittlung an den Assistance-Dienstleister.


Leistungen und Organisation der Hilfe im Notfall oder im Falle einer Panne sind keine von uns geschuldeten Leistungen. Diese Leistungen erbringt Ihr Versicherer und der von ihm beauftragte Assistance-Dienstleister in dem Umfang, wie Sie es in Ihrem Versicherungsvertrag mit Ihrem Versicherer vereinbart haben.


Insbesondere sind der Assistance-Dienstleister und der Versicherer nicht unsere Erfüllungsgehilfen. Der Assistance-Dienstleister handelt vielmehr im Auftrag Deines Versicherers als dessen Erfüllungsgehilfe

Ebenso erbringen wir keine Telekommunikationsleistungen, also insbesondere keine Leistungen zur technischen Signalübertragung über das Mobilfunknetz.

3. Sicherheitshinweis und Telefonaufzeichnung

Die Übermittlung der Unfallmeldung durch die ryd box erfolgt mit Hilfe der fest darin verbauten und aktivierten SIM-Karte. Die Verfügbarkeit der Ortungs- und Mobilfunknetze kann von uns nicht bestimmt oder beeinflusst werden.

Die automatische Unfallmeldung kann Unfälle zudem nicht mit vollständiger Sicherheit erkennen und im Einzelfall auch Fehlalarme auslösen.

Der automatische Notruf ersetzt daher nicht den eigenen Notruf, sondern bietet eine zusätzliche Absicherung im Falle eines Unfalls.

Das auf den Notruf folgende Telefonat wird aufgezeichnet, um etwaige Rückfragen zu vermeiden.

4. Kostenfreiheit

Die automatische und manuelle Notruf-Funktion sind für Dich kostenlos.

Ebenfalls kostenlos für Dich sind die Leistungen des Assistance-Dienstleisters im Falle von automatischen Notrufen und zwar auch bei Fehlalarmen. Dies gilt auch bei Fehlalarmen, die vom Assistance-Dienstleister an die Rettungsleitstelle geleitet werden.

Bei manuellen Notrufen sind die Leistungen des Assistance-Dienstleisters nur dann kostenfrei, wenn Du einen entsprechenden Schutzbrief Deiner Versicherung hast. Der Assistance-Dienstleister weist Dich zu Beginn des Telefonats auf etwaig für Dich entstehende Kosten hin.

Folgeleistungen wie Abschlepp- oder Reparaturdienste sind nicht Gegenstand Deiner Vereinbarung mit uns und können daher Zusatzkosten auslösen.

5. Deine Pflichten

5.1 Einwilligung anderer Fahrer.

Soweit Du anderen Personen erlaubst Dein Fahrzeug zu führen, musst Du diese über die Datenerhebung, Verarbeitung und Nutzung im Zusammenhang mit der ryd box informieren und deren Einwilligung einholen.

5.2 Aktualisierung Deiner Kontaktdaten.

Sollten sich Änderungen bei Deinen persönlichen Kundendaten (insbesondere Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse oder Fahrzeugfarbe) ergeben, musst Du uns dies unverzüglich anzeigen. Für eine Änderung Deiner Anschrift, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse oder der Farbe Deines Fahrzeugs nutze bitte die ryd app. Hier kannst Du die entsprechenden Änderungen selbst durchführen. Die Aktualität Deiner Kontaktdaten und der Farbe Deines Fahrzeugs ist für den reibungslosen Ablauf des automatischen Notrufs zwingende Voraussetzung.

5.3 Installation der ryd box.

Die ordnungsgemäße Installation der ryd box liegt in Deiner Verantwortung.

6. Teilnahmevoraussetzungen

Die Nutzung der Unfallerkennung mit Notruf-Funktion ist freiwillig. Folgende Voraussetzungen müssen für eine Nutzung jedoch erfüllt sind:

  • Du hast einen Kraftfahrtversicherungsvertrag (mindestens eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit Schutzbrief) bei BGV abgeschlossen.

  • Das versicherte und registrierte Fahrzeug ist in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.

  • Du hast bei ryd ein Nutzerkonto angelegt und die Registrierung ordnungsgemäß abgeschlossen.

  • Die ryd box ist fest mit der OBD2-Buchse in dem bei BGV versicherten Fahrzeug verbunden. Bei Bedarf erfolgt eine Installation mit Verlängerungskabel.

  • Die ryd box wird ausschließlich für das bei BGV-Versicherte und registrierte Fahrzeug genutzt.

  • Du hast die ryd app auf Deinem Smartphone installiert und dieses erfüllt die nötigen Systemvoraussetzungen. Für die Nutzung ist derzeit ein Smartphone mit dem Betriebssystem iOS (mindestens Version 12) oder Android (mindestens Version 5.0) erforderlich. Andere Betriebssysteme werden derzeit nicht unterstützt.

  • Für den automatischen Notruf: siehe zusätzlich Ziffer 2.3.b)

7. Laufzeit

Du und wir können die vorliegenden Sonderbedingungen Notruf jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen kündigen. Die Kündigung ist an keine bestimmte Form gebunden (z.B. per E-Mail oder SMS). Mit Wirksamwerden der Kündigung endet die Bereitstellung der Unfallerkennung mit Notruffunktion.

8. Mängelansprüche (Gewährleistung)

8.1 Haftungsausschluss.

Soweit Du Leistungen unentgeltlich erhältst (der Notruf BGV ist unsererseits eine unentgeltliche Leistung), gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Leihe, d.h. insbesondere, unsere Mängelhaftung ist gemäß § 600 BGB auf Arglist beschränkt, die Haftung ist gemäß § 599 BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und es gilt die verkürzte Verjährung von sechs Monaten gemäß § 606 BGB.

8.2 Schadenersatzansprüche.

Du hast keine Schadenersatzansprüche wegen Mängeln der ryd box samt Notruf-Funktion, außer wir haben einen Mangel arglistig verschwiegen (siehe § 600 BGB).

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Anwendbarkeit.

Unsere Haftung für Mängel der ryd box in Verbindung mit dem Notruf ist gemäß Ziffer 8 dieser Sonderbedingungen beschränkt. Im Übrigen ist unsere Haftung gemäß dieser Ziffer 9 beschränkt:

9.2 Beschränkung in bestimmten Fällen.

Wir haften für Schäden wenn diese

  1. vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns verursacht wurden, oder

  2. leicht fahrlässig von uns verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten zurückzuführen sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen (Kardinalspflicht).

Jede weitere Haftung von uns ist unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer wir haften für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, wegen ausdrücklicher Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.3 Haftungsbeschränkung der Höhe nach.

In den Fällen der Ziffer 8.2.b) (leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalspflichten) ist unsere Haftung begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden.

9.4 Weitere Beschränkung.

Im Falle einer unentgeltlichen Bereitstellung der ryd box samt Notruf-Funktionalität ist unsere Haftung weiter beschränkt auf Schäden die durch unseren Vorsatz oder unsere grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, und die Haftung für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist gemäß § 521 BGB ausgeschlossen.

9.5 Mitarbeiter und gesetzliche Vertreter.

Die Haftungsbeschränkung nach diesen Sonderbedingungen gilt auch für Ihre Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderung der Sonderbedingungen. Wir sind berechtigt, diese Sonderbedingungen zu ändern. Wir werden Dich über die geplante Änderung und den Inhalt der neuen Sonderbedingungen mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden informieren. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn Du uns gegenüber nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang dieser Information widersprichst. Auf diese Wirkung des Schweigens werden wir Dich in der Änderungsmitteilung hinweisen. Widersprichst Du der Änderung, endet der Vertrag mit Wirksamwerden der neuen Sonderbedingungen automatisch. Hierauf weisen wir Dich in der Änderungsmitteilung ebenfalls hin.

10.2 Anwendbares Recht. Auf diesen Vertrag und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Streitigkeiten findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung. Die Rechtswahl gilt nicht, wenn und soweit diese dazu führen würde, dass Kunden, die den Vertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können („Verbraucher“), der Schutz entzogen wird, der ihnen durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das nach Art. 6 Abs. 1 der ROM-I-Verordnung mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

10.3 Gerichtsstand. Wenn Du Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen bist, so ist ausschließlicher Gerichtsstand derjenige bei uns (derzeit München). Wir bleiben aber berechtigt, an Deinem Sitz zu klagen.

10.4 Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.